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Hier die wichtigsten Änderungen:

Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.

Das Nationale Waffenregister wird so ausgebaut, dass künftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung – behördlich nachverfolgbar ist.

Jeder Waffenbesitzer erhält eine persönliche Identifikationsnummer (ID) vom Nationalen Waffenregister (NWR): NWR-ID Person (P1234-01-01-1234567-X)

Jede Waffenbesitzkarte erhält eine ID vom Nationalen Waffenregister: NWR-ID Erlaubnis (E1234-01-01-1234567-X)

Jede Waffe erhält eine ID vom Nationalen Waffenregister (W1234-01-01-1234567-X)

Die ID's können ab sofort und ohne Gebühren in die WBK's eingetragen werden (ID-Person und ID-Erlaubnis).

Für die ID's der Waffen kann ein Auszug der eigenen Karteikarte angefertigt werden. Man benötigt diese ID aber nur bei Verkauf oder Überlassung. 

 

Bestimmte große Magazine werden künftig verbotene Gegenstände. Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe.

Da für diese Magazine bisher keinerlei Beschränkungen/Auflagen galten, ist für die Besitzanzeige weder ein Kaufbeleg, noch ein vorhandenes Bedürfnis erforderlich. Zum Beispiel für ein Magazin in einem Kaliber zu welchem man keine Waffe oder Munitionserwerb eingetragen hat. Lediglich Inhaber einer WBK mit den entsprechenden Anforderungen muss man sein. Dann genüg die formlose Besitzanzeige, bis spätestens 30.09.2021, wie beispielsweise mit unserem Vordruck -> hier klicken.

 

Mehr Informationen gibt es auf der Seite des BKA -> hier klicken